SKill
der Bogenplatz  
im Aichtal - Grötzingen
 

 

 

 

 

 

Schießordnung

   


 

  1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießordnung, der jeweils gültigen Aushang, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen.
  2. Bei jedem Ausziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass auch ein sich unbeabsichtigt lösender Pfeil nicht über den Gefahrenbereich hinaus (freies Gelände bzw. Pfeilfänge wie Netz, Wall, Gegenhang usw.) fliegen kann.
  3. Beim Auszug des Bogens im Spann - und Zielvorgang muss der Pfeil immer in Schießrichtung der Scheibe bzw. Auflage zeigen.
  4. Grundsätzlich muss der Bogen immer so ausgerichtet sein, dass niemand durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Pfeil gefährdet bzw. verletzt werden kann. Es darf nur geschossen werden, wenn sich deutlich erkennbar in Schussrichtung keine Personen im Gefahrenbereich vor oder hinter der Scheibe aufhalten.
  5. Bei Störungen im Schießbetrieb ist das Schießen sofort einzustellen. Das Schießen darf erst auf Anordnung der Aufsicht fortgesetzt werden.
  6. Schützen, die in leichtfertiger Weise andere gefährden, werden von der Teilnahme am Schießen ausgeschlossen und vom Bogenschießplatz verwiesen. Personen, die durch ihr Verhalten den reibungslosen und sicheren Ablauf einer Veranstaltung stören oder zu stören versuchen, können vom Bogenschießplatz verwiesen werden.
  7. Rauchen im Gelände ist untersagt.
  8. Beim Erwerb einer Eintrittskarte egal in welcher Form verpflichtet sich der Schütze an die im Gelände geltenden Schießordnung.
  9. Jeder Schütze ist für seinen Schuss verantwortlich.